Trainingsangebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CONVA Sicherheitstraining
Fröhlich · Wittek · Franz GbR
Stand: 01.01.2011

1. Anwendungsbereich

Für alle Veranstaltungen mit der Fröhlich • Wittek • Franz GbR (im Folgenden CONVA Sicherheitstraining) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hiervon abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

2. Anmeldung, Fristen, Bestätigung

Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Durchführung von Veranstaltungen bei CONVA Sicherheitstraining an. Es können nur Anmeldungen mit vollständigen Daten in schriftlicher oder elektronischer Form (postalisch, Fax, Mail) berücksichtigt werden. Da die Teilnehmerzahl im Interesse der Veranstaltungsteilnehmer begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bestätigt und gelten erst durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung als verbindlich.

3. Kosten

Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung ergibt sich aus dem Anmeldeformular. Sie wird mit Abgabe der Anmeldung fällig und ist spätestens zu Beginn des 2. Veranstaltungstages zu entrichten, ansonsten entfällt der Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
Am Ende des ersten Veranstaltungstages entscheidet der Teilnehmer oder sein Erziehungsberechtigter, ob an den folgenden Veranstaltungstagen teilgenommen werden soll. Wird auf eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verzichtet, so fällt keinerlei Gebühr an. Dies gilt nicht für Auffrischungs-Trainings; die Gebühren hierzu sind am Tag der Teilnahme zu entrichten.

4. Rücktritt

Jeder Rücktritt vor einer Veranstaltung muss grundsätzlich in schriftlicher Form bei der CONVA Sicherheitstraining Geschäftsstelle erfolgen. Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor der Veranstaltung ist eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Rücktritt vom 13. bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr fällig und ab dem 6. Tag vor der Veranstaltung ist eine Stornogebühr in Höhe von 90% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne Abmeldung ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei gemeldet werden.

5. Vorbehalt

CONVA Sicherheitstraining kann eine geplante Veranstaltung verschieben oder absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmer werden hiervon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. CONVA Sicherheitstraining behält sich vor, Änderungen beim Einsatz von Trainern oder Seminarleitern vorzunehmen, wenn dies aus sachlichen Gründen notwendig ist. Der für Veranstaltungen angegebene Stundenumfang ist ein Richtwert und abhängig von der Teilnehmerzahl; er kann im Einzelfall reduziert werden, jedoch nicht mehr als um 20%. Die Entscheidung trifft der jeweilige Trainer oder Seminarleiter.

6. Aufsichtspflicht

Bei einem Kinder-Sicherheitstraining muss mindestens ein Elternteil während der gesamten Trainingszeit anwesend sein, ihm obliegt die Aufsichtspflicht.

7. Personenbezogene Daten

CONVA Sicherheitstraining ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführung einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Mit Ihrer Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.