• AGB - Grundlagen, Vertrauen, Zufriedenheit, Sicherheit

    Grundlagen - Vertrauen - Sicherheit - Zufriedenheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen


für eine gute Zusammenarbeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

einschließlich Widerrufsbelehrung für Verträge und Vereinbarungen mittels E-Mail, Internet, Telefon und Telefax
(Stand: 19.10.2022)

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der CONVA Sicherheitstraining, Fröhlich · Wittek · Schwesig GbR in Brühl (im Folgenden „CONVA“), sofern im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Im Falle einer Anmeldung zu einer Veranstaltung schließen Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen

CONVA Sicherheitstraining
Fröhlich • Wittek • Schwesig GbR
Stephanstr. 50, 50321 Brühl
Telefon: 02232-410810
Telefax: 02232-410815
E-Mail: info@conva.de
Web: www.conva.de

2. Angebot und Vertragsschluss

Auf unserer Internetseite informieren wir über Inhalte, Konditionen und Merkmale (Zeiten, Orte, Zielgruppen) der von uns angebotenen Veranstaltungen. Die Darstellung unserer Dienstleistungen stellt kein Vertragsangebot dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung, diese wahrzunehmen.

Mit Ihrer Anmeldung (online im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder schriftlich per Post) erklären Sie Ihr Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages. Nach Ihrer Online-Anmeldung erhalten Sie eine automatische Zugangsbestätigung per Mail. Diese dokumentiert zunächst nur, dass wir Ihre Anmeldung erhalten haben und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Prüfung der Verfügbarkeit eines Teilnehmerplatzes bestätigen wir Ihnen Ihre Buchung verbindlich. Erst mit dieser Erklärung von uns wird der Vertrag endgültig abgeschlossen. Anmeldungen, bei denen wir lediglich Warteplätze vergeben oder die zunächst „unter Vorbehalt“ angenommen wurden (z. B. wegen Ausbuchung der Veranstaltung), werden erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen einen festen Teilnehmerplatz zuweisen und damit den Vertragsabschluss bestätigen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn wir innerhalb dieser Frist mit der Veranstaltung beginnen und Sie mit der Teilnahme starten.

Sie haben auch nach Zustandekommen des Vertrages das Recht zum Vertragswiderruf – wie unter Ziffer 4 zum Widerspruchsrecht beschrieben.

3. Kosten

Die Teilnahmegebühr für eine Veranstaltung ergibt sich aus dem Anmeldeformular oder dem Angebot auf unserer Website. Sie wird mit Vertragsabschluss fällig. Die Teilnahmegebühr ist bei mehrtägigen Veranstaltungen spätestens zu Beginn des 2. Tages zu entrichten. Bei eintägigen Veranstaltungen ist die Gebühr spätestens zu Beginn der Teilnahme zu zahlen.

4. Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) gegenüber CONVA zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt, wenn Sie die Vertragsbestätigung durch uns erhalten und wir unsere Informationspflichten nach Art. 246 § 2 i. V. m. § 1. Abs. 1 und 2 EGBGB erfüllt haben. Der Widerruf ist zu richten an:

CONVA Sicherheitstraining
Fröhlich • Wittek • Schwesig GbR
Stephanstr. 50, 50321 Brühl
Telefon: 02232-410810
Telefax: 02232-410815
E-Mail: info@conva.de

Widerrufsfolgen:

Bei rechtzeitigem Widerruf ist der Vertrag nicht mehr wirksam. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren Wunsch vollständig erfüllt ist – weil Sie z.B. bei kurzfristiger Buchung an der Veranstaltung teilgenommen haben bzw. teilnehmen.

5. Rücktritt

Jeder Rücktritt vor einer Veranstaltung muss grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail bei CONVA eingehen. Ein Rücktritt bis 42 Tage vor der Veranstaltung ist kostenfrei, ansonsten werden folgende Stornogebühren fällig: bis 28 Tage vor der Veranstaltung 45 Euro, bis 21 Tage vorher 50%, bis 14 Tage vorher 70%, bis 7 Tage vorher 90% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Danach oder bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne Abmeldung ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei Rücktritt von oder bei Nichtantritt einer eintägigen Veranstaltung ist stets die volle Teilnahmegebühr zu entrichten, unabhängig davon, wie früh der Rücktritt erklärt wurde. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird bei einer Absage durch den Teilnehmer ein zahlender Ersatzteilnehmer gemeldet, der die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllt, fällt keine Stornogebühr an. Weitere Bestimmungen beinhaltet Ziff. 10 „Corona-Regelungen“.

6. Vorbehalt, Ausfall

CONVA kann eine geplante Veranstaltung verschieben oder absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers bzw. höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Bei Absage oder Ausfall einer Veranstaltung wird keine Teilnahmegebühr fällig. Die Teilnehmer werden hiervon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt und bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, insbesondere Ersatz von Reisekosten oder Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch CONVA vorliegt. Weitere Bestimmungen beinhaltet Ziff. 10 „Corona-Regelungen“.
CONVA behält sich vor, Änderungen beim Einsatz von Trainern oder Seminarleitern vorzunehmen, wenn dies aus sachlichen Gründen notwendig ist. Der für Veranstaltungen angegebene Stundenumfang ist ein Richtwert und abhängig von der Teilnehmerzahl; er kann im Einzelfall reduziert werden, jedoch nicht um mehr als 20%. Die Entscheidung trifft der jeweilige Trainer oder Seminarleiter.

7. Ausschluss von Teilnehmern

CONVA ist berechtigt, einzelne Teilnehmer auch ohne Vorankündigung von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den planmäßigen Ablauf der Veranstaltung stören, das Trainingserlebnis bzw. den Trainingserfolg der anderen Teilnehmer beeinträchtigen oder einen anderen Teilnehmer oder Trainer in unverhältnismäßiger Weise beschimpfen, beleidigen, bedrohen oder tätlich angreifen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung für andere Teilnehmer entscheidet der verantwortliche Trainer vor Ort, ob er den betreffenden Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten verwarnt und dabei mit dem Ausschluss bei Fortsetzung droht oder diesen sofort vom Training ausschließt.

Bei Trainings, die nur für eine bestimmte Altersgruppe bestimmt sind, können Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden, wenn festgestellt wird, dass bei der Anmeldung unrichtige Angaben zum Alter gemacht wurden und dabei keine Absprache mit CONVA über die ausdrückliche Zulassung zum Training stattgefunden hat.

Ein Ausschluss befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr.

8. Aufsichtspflicht

Bei einem Kinder-Training (6-10 Jahre) muss mindestens ein Elternteil während der gesamten Trainingszeit anwesend sein, ihm obliegt die Aufsichtspflicht. Ein Kind kann vom Training ausgeschlossen werden, wenn nicht mindestens ein Elternteil anwesend ist oder die Aufsichtspflicht durch eine andere Aufsichtsperson nicht vor dem Training mit CONVA abgesprochen wurde. Ein Ausschluss befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr.

9. Corona-Regelungen

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie führen wir jedes Training stets unter den Bedingungen durch, die zum jeweiligen Zeitpunkt gesetzlich oder behördlich für den jeweiligen Trainingsort festgelegt sind. Dadurch können sich die Teilnahmebedingungen auch kurzfristig ändern.
Mit der Buchung eines Trainings erklären Sie verbindlich, sich an die zum Zeitpunkt des Trainings geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zur Eindämmung der Coronapandemie sowie an möglicherweise von uns als Veranstalter in diesem Zusammenhang kommunizierte Vorgaben zu halten (z.B. 3G-/2G- oder 2G-Plus-Regel, Maskenpflicht, Abstandsgebot, Hygienevorschriften). Bei Nichtbeachtung können Sie vor oder während eines Trainings von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Wir informieren jeden Teilnehmer rechtzeitig vor einem Training über die aktuell geltenden Bestimmungen.
Ein Training findet nur dann statt, wenn die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften die Durchführung zulassen. Sollte ein Training aufgrund der Corona-Situation nach gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder nach Absage durch eine andere maßgebliche Stelle (z.B. Schulleitung, Inhaber oder Verwalter von Trainingsräumen usw.) abgesagt werden müssen, fällt keine Teilnahmegebühr an. Ein Training kann unter diesen Voraussetzungen auch kurzfristig abgesagt werden.

10. Personenbezogene Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung der gebuchten Veranstaltungen sowie zur Information über unsere Angebote erhoben und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Abrechnung. Die Einwilligung in die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogenen Daten kann schriftlich oder elektronisch mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.

11. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel: Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Regelung oder Interpretation zu ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichem Gehalt der unwirksamen Regelung bzw. dem vertraglich Gewollten am nächsten kommt.


Kontakt

CONVA Sicherheitstraining
Fröhlich · Wittek · Schwesig GbR
Hauptgeschäftstelle
Stephanstr. 50
50321 Brühl

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