Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
CONVA Sicherheitstraining
(Stand: 12.04.2026)
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern bzw. Auftraggebern und
CONVA Sicherheitstraining
Jörg Fröhlich
Stephanstr. 50, 50321 Brühl
E-Mail: info@conva.de
(im Folgenden „CONVA“).
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend „Teilnehmer“) als auch für Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und sonstige institutionelle Auftraggeber (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“).
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
Soweit individuelle Vereinbarungen mit Auftraggebern getroffen werden, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit der Anmeldung (online, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch CONVA zustande.
Anmeldungen können im Einzelfall zunächst unter Vorbehalt oder als Wartelistenplatz entgegengenommen werden. Ein Vertrag kommt in diesen Fällen erst zustande, wenn CONVA dem Teilnehmer einen festen Teilnehmerplatz verbindlich bestätigt.
Bei Auftraggebern erfolgt der Vertragsschluss regelmäßig durch individuelle Vereinbarung (z. B. Angebot und Auftragsbestätigung).
3. Kosten und Zahlungsbedingungen für Teilnehmer (B2C)
Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Anmeldeformular und wird mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto. Die Teilnahmegebühr ist spätestens bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu entrichten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei CONVA. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist CONVA berechtigt, den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht in diesem Fall nicht. Für die Vergütung gelten im Übrigen die Regelungen zum Rücktritt gemäß Ziffer 6. Bei Anmeldungen, die weniger als 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist die Teilnahmegebühr sofort fällig und unverzüglich zu überweisen. CONVA kann in diesem Fall einen Zahlungsnachweis verlangen.
4. Besondere Regelungen für Auftraggeber (B2B / Institutionen)
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Auftraggeber im Sinne von Ziffer 1. Umfang, Inhalt, Ort, Zeit sowie die Vergütung werden individuell vereinbart. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Durchführung der Veranstaltung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Rücktritt oder eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber ist nur nach Maßgabe der individuell getroffenen Vereinbarung möglich. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, ist CONVA berechtigt, bei Absage folgende Ausfallvergütung zu verlangen: bis 28 Tage vor dem Termin: kostenfrei, bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung, bis 7 Tage vor dem Termin: 75 % der vereinbarten Vergütung, danach: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss CONVA mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail oder Brief) über den Entschluss informiert werden. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung aus. Das Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher. Auftraggebern steht kein Widerrufsrecht zu.
Beginnt eine Veranstaltung innerhalb der Widerrufsfrist, ist eine Teilnahme nur möglich, wenn der Teilnehmer ausdrücklich den vorzeitigen Beginn verlangt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt.
Informationen zum Widerrufsrecht sowie ein Muster-Widerrufsformular finden Sie unter: www.conva.de/widerruf.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, zurückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, sofern der Teilnehmer zuvor den vorzeitigen Beginn verlangt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
6. Rücktritt (Stornierung) für Teilnehmer
Ein Rücktritt muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren erhoben: bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der Teilnahmegebühr, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der Teilnahmegebühr, danach sowie bei Nichtantritt: 100 % der Teilnahmegebühr. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei CONVA. Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Stornogebühren erstattet. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass CONVA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Stellung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist möglich; in diesem Fall entfällt die Stornogebühr.
7. Durchführung und Absage von Veranstaltungen
CONVA ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit des Trainers oder höherer Gewalt. In diesem Fall werden bereits geleistete Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Änderungen hinsichtlich Veranstaltungsort, Zeit oder Trainer sind zulässig, soweit sie für den Teilnehmer zumutbar sind. Der für Veranstaltungen angegebene Stundenumfang stellt einen Richtwert dar und kann insbesondere in Abhängigkeit von Teilnehmerzahl und Trainingsverlauf angepasst werden. Eine Anpassung des Stundenumfangs ist zulässig, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
8. Ausschluss von Teilnehmern
CONVA ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese den Ablauf erheblich stören, andere Teilnehmer gefährden oder sich vertragswidrig verhalten. Ein Ausschluss führt grundsätzlich nicht zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, CONVA hat den Ausschluss zu vertreten.
9. Aufsichtspflicht bei Kinderveranstaltungen
Bei Veranstaltungen für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren obliegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich den Erziehungsberechtigten. Während der gesamten Dauer einer solchen Veranstaltung ist die Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird die Aufsichtspflicht nicht erfüllt, ist CONVA berechtigt, das betreffende Kind von der Teilnahme auszuschließen. Ein Ausschluss führt nicht zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
10. Haftung
CONVA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONVA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung unter: www.conva.de/datenschutz.
12. Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CONVA. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
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Jörg Fröhlich
Stephanstr. 50
50321 Brühl